Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Feichtinger- Tapezierermeister und Raumaustatter, Hauptstraße 143,
8232 Grafendorf bei Hartberg, im folgenden kurz Auftragnehmer
genannt arbeitet und liefert nur zu den folgenden
Geschäftsbedingungen:
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges
vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner gegebenen AGB sowie die
einschlägigen Ö-Normen, z.B. Ö-Norm B 2207 oder Ö-Norm B 2233. Unser
Vertragspartner, sofern er nicht Verbraucher ist, stimmt zu, dass im Falle der
Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist,
auch wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners
unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten
insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden
Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten,
so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten,
die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.
2.
Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Abgabe einer
Auftragsbestätigung durch uns, spätestens aber mit Beginn unserer Arbeiten als
geschlossen. Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft hat eine Ablehnung des
Kundenauftrages durch uns binnen Wochenfrist zu erfolgen.
3.
Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge sind unentgeltlich, ausgenommen bei Versicherungsfällen
ist eine angemessene Schutzgebühr bei Erhalt des Kostenvoranschlages zu
entrichten. Die Schutzgebühr wird bei Auftragserteilung bei der Auftragssumme
abgezogen.
4. Preis
Treten zwischen Vertragsabschluß und Leistungsausführung Änderungen bei den
Lohnkosten und /oder Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden
Materialien , sei es durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Satzung,
behördlicher Maßnahmen oder auf Grund von Änderungen der Weltmarktpreise ein, so
erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise in entsprechendem Prozentsatz, es
sei denn, zwischen Auftragserteilung und Leistungsausführung liegen weniger als
zwei Monate.
5. Zahlung
Treten Verzögerungen in der Leistungsausführung ein, ist der Auftragnehmer
berechtigt über die bisher erbrachten Leistungen Teilrechnungen zu legen und
diese fällig zu stellen. Werden dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluß Umstände
über mangelnde Zahlungsfähigkeit des Auftragsgebers oder über dessen schlechte
wirtschaftliche Lage bekannt, ist der Auftragnehmer berechtigt, alle erbrachten
Leistungen sofort abzurechnen und fällig zu stellen und die Fortführung der
Arbeiten von der Stellung entsprechender Sicherheiten durch den Auftraggeber
abhängig zu machen.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum des Auftragnehmers.
7. Schadenersatz
Der Auftragnehmer haftet nur für verschuldete Schäden an Gegenstände, die er
im Zuge der Leistungsausführung zur Bearbeitung übernommen hat. Alle sonstigen
Ansprüche des Auftragsgebers, insbesondere solche auf Ersatz jeglichen weiteren
Schaden einschließlich der Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, es sie denn
der Auftragnehmer hat grobes Verschulden oder Vorsatz zu vertreten. Ansprüche
des Auftraggebers aus der Produkthaftung bleiben unberührt.
8.
Produkthaftung
Die erbrachten Leistungen sowie die gelieferten Waren, bieten nur jene
Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften oder sonstigen Vorschriften
des Herstellers erwarten werden kann.
9. Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Geschäftsbereiche ist Grafendorf.